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Leistungen

Beratung von Unternehmen

Sind Sie Arzt oder in einer anderen Branche als Freiberufler tätig? Wir übernehmen Ihre steuerlichen Pflichten, fertigen

die Einnahmenüberschussrechnung an und erstellen die

dazugehörige Steuererklärung.

Kommen Sie als Einzelunternehmer, Mitunternehmer einer Personengesellschaft oder Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft zu uns, sehen wir unsere erste Verantwortung in der Erstellung der 
Finanzbuchführung und der Lohnbuchführung. Für die Finanzbuchführung stellen wir Ihnen alle relevanten Auswertungen zur Verfügung. Im Einzelnen gehören hierzu die betriebswirtschaftliche Auswertung, die Summen- und Saldenliste, eine Offene-Posten-Liste und die Werte für die Umsatzsteuervoranmeldung.


Selbstverständlich übernehmen wir die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Im Bereich der Lohnbuchführung sorgen wir für eine zeitgerechte Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Lohnsteueranmeldungen und die Meldungen an die Sozialversicherung werden dem Finanzamt beziehungsweise den Sozialversicherungsträgern pünktlich übermittelt. Für weitere Fragen z.B. zur Bauabzugssteuer oder zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Arbeitnehmern in der Bauwirtschaft stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Auf eine solide Finanzbuchführung aufbauend, erstellen wir den Jahresabschluss nach handelsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Grundsätzen für alle Rechtsformen. Falls für Ihren Handels- oder Fertigungsbetrieb eine Plausibilitätsprüfung erforderlich ist, sprechen Sie uns gerne an. Von unserer steuerlichen Beratung profitieren Sie als Unternehmer in allen Bereichen des Steuerrechts. Hierzu zählen z.B. Unternehmensübertragungen oder Nachfolgeregelungen. Wir übernehmen gerne die Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen für Erbschaft- und Schenkungssteuerfälle.

Darüber hinaus stehen wir mitwirkend an Ihrer Seite, wenn das Finanzamt sich zu einer Betriebsprüfung anmeldet. Unsere betriebswirtschaftliche Beratung unterstützt Sie bei der Kalkulationsrechnung für unternehmerische Investitionsentscheidungen.

Private Steuerberatung

Die Steuerberatung für Privatleute umfasst die Anfertigung von Einkommensteuererklärungen für alle Einkunftsarten. Suchen Sie unseren Rat als Angestellter, Rentner, Vermieter oder Kapitalanleger. Möchten Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, weil Sie mit einer Steuererstattung rechnen, übernehmen wir gerne die Antragsveranlagung. Dasselbe gilt, wenn Sie einen Antrag auf Nichtveranlagung stellen möchten, weil Sie davon ausgehen, dass Sie keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt haben. 

Sobald das Finanzamt Sie zur Einkommensteuer veranlagt hat, melden Sie sich bei uns. Wir übernehmen gerne die Prüfung des Steuerbescheids und leiten gegebenenfalls mit einem Einspruch das Rechtsbehelfsverfahren ein. Die steuerliche Beratung umfasst alle Bereiche der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Daneben stehen wir auch gerne bereit, um Sie bei Investitionsentscheidungen ökonomisch zu beraten.

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